Leumundszeugnis

 

Bei Leumundszeugnissen, die für das Ausland bestimmt sind, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zum Zeugnis eine Apostille durch das Pass- und Patentamt. Die Apostille ist eine besondere Art der Überbeglaubigung. Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird.

 

Mit der Apostille wird die Echtheit einer oder mehrere Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt. Zuständig für eine Apostille ist das Pass- und Patentamt.

Preis
CHF 20.00