Nutzen Sie die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe! (Aufgabe bis spätestens Dienstag vor Abstimmung)
Briefliche Stimmabgabe:
Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzettel spätestens bis zum Ende der gemäss § 18 Abs. 1 festgelegten Urnenöffnungszeiten am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Bei Postaufgabe muss das Kuvert mindestens 4 Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Aufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig. Die Portokosten trägt die Gemeinde.
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten:
Persönliche Stimmabgabe:
Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Gemeindehaus. Es ist möglich, dass sich Ehegatten (ausschliesslich) für die Stimmabgabe vertreten. In diesem Fall muss der Stimmrechtsausweis von dem Ehegatten, der sich vertreten lässt, unterzeichnet werden.